Dem Totensonntag gedenken am Sonnabend
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. (wikipedia.de) Aus Anlass … Weiterlesen