Bei einem Sterbefall im privaten Umfeld verständigen Sie bitte zunächst einen Arzt oder informieren uns unter Tel. 244 144 und wir übernehmen dies für Sie. Der Arzt muss den Tod offiziell festellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Bitte legen Sie den Personalausweis der/s Verstorbenen bereit. Die Todesbescheinigung wird für die Überführung der/s Verstorbenen benötigt.
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir dann das weitere Vorgehen. Wir wissen, was zu tun ist und welche nächsten Schritte in die Wege geleitet werden müssen. Unter der Telefonnummer 0341.244 144 stehen wir Ihnen zu diesem Zweck 365 Tage im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung.
Sollten einzelne der benötigten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, wissen wir auch hier Rat und sind Ihnen bei der Beschaffung selbstverständlich gern behilflich.
Für die Abwicklung der anfallenden bürokratischen Formalitäten benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:
- Todesbescheinigung stellt der Arzt aus (Diese Bescheinigung verbleibt zunächst beim Verstorbenen bzw. im Krankenhaus oder Seniorenheim)
- Familienstammbuch
- bei Verheirateten: mit Heiratsurkunde
- bei Ledigen: mit Geburtsurkunde
- bei Geschiedenen: mit Scheidungseintrag oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: mit Sterbeurkunde des Lebenspartners
- Personalausweis des Verstorbenen
- Rentenanpassungsbescheid (letzter Stand, aktueller Stand)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versicherungskarte/Chipkarte)
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
- Grabdokumente (Urkunde über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
- Willenserklärung (bedarfsweise, sofern der Wunsch nach Einäscherung, Seebestattung oder anonymer Bestattung besteht)