Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1

Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Hoensch GmbH | Bestattungsdienst, nachfolgend Hoensch GmbH genannt, und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

§2

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nehmen. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.

§2.1

Eine Übersicht der jeweils aktuellen Preise für Waren und Dienstleistungen erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Hoensch GmbH und im Internet https://www.bestattungsdienst-hoensch.de. Kostenvoranschläge und Vorsorgevereinbarungen enthalten die zum Zeitpunkt der Beurkundung gültigen Preise inkl. MwSt.

§3

Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.

§4

Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.

§5

Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung können 5,00 EUR berechnet werden.

§6

Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 §7

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch die Hoensch GmbH nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall wird eine Pauschale in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung verlangt. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Regelungen in §6 und §7 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

§8

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge.

§9

Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

§9.1

Hoensch GmbH steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung, an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten. Hoensch GmbH ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.

§10

Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen, ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.

§11

Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Beisetzung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns ein Jahr.

§12

Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Hoensch GmbH beruhen. Soweit Memora Bestattungen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

 §13

Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Memora Bestattungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht. Es gilt das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gem. §355 BGB. Der Auftraggeber verpflichtet wegen gesetzlich einzuhaltender Fristen den Bestattungsdienst mit der umgehenden Bearbeitung des Bestattungsvertrages bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist. Im Falle des fristgerechten, ordentlichen Widerrufs sind die bereits entstandenen Kosten und Gebühren vom Auftraggeber zu tragen.

§14

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall können wir einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Preises verlangen.

§15

Hoensch GmbH ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

§16

Urheberrechtliche Anerkennung und Bildrechte

Mit der Übergabe und Zurverfügungstellung von Fotografien, Portraits und Fotos mit anderen Motiven zum Zweck der Verarbeitung durch die Hoensch Bestattungsdienst GmbH versichert jeder Eigentümer, dass er die Rechte an den Fotos voll umfänglich besitzt. Der Eigentümer garantiert zudem, dass die Aufnahmen frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder veröffentlicht werden. Dieses Recht ist vererbbar (siehe auch Postmortaler Persönlichkeitsschutz im Bildnisrecht gem. Regelungen der §§ 22 ff Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).

Nach § 31 UrHG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Einräumung von Nutzungsrechten, werden Nutzungsrechte ohne schriftlichen Vertrag an die Hoensch Bestattungsdienst GmbH übertragen. Der Hoensch Bestattungsdienst GmbH ist es gestattet, überlassene Fotos zu bearbeiten und in veränderter Form einzusetzen. Diese Regelung erstreckt sich auf den gesamten Tätigkeitsbereich der Hoensch Bestattungsdienst GmbH.

Es ist den Eigentümern, die Fotos für Trauerfälle, kulturelle Veranstaltungen und andere Verwendungen inklusive deren Dokumentation überlassen, unbenommen, für das Überlassen von Fotos eine schriftliche Vereinbarung gem. § 31 UrHG Einräumung von Nutzungsrechten anzustrengen.

§17

Erfüllungsort ist der Sitz von Hoensch GmbH in Leipzig. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Leipzig. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand Leipzig.

§18

In allen Rechtsangelegenheiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§19

Hoensch GmbH ist Ausbildungsbetrieb. Auszubildende nehmen unter fachgerechter Anleitung hygienische Grundversorgung nach DIN EN 15017 vor.

§20

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

§21

Unser Angebot ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt.
Stand: 01.12.2014